Kosten

LeistungEinheitPreis in Euro
Erstgespräch50105
Klinisch – psychologische Beratung50105
Klinisch – psychologische Diagnostik60150
Klinisch – psychologische Behandlung50105
Befunderstellung: je nach Komplexitätauf Anfrage

Für die klinisch-psychologische Diagnostik gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Dazu benötigen Sie im Vorhinein eine Überweisung durch einen Vertragsfacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie, Psychiatrie oder Innere Medizin. Überweisungen durch einen anderen Vertragsfacharzt, Wahlarzt oder Allgemeinmediziner müssen Sie vorab chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
Auf dem Überweisungsschein muss eine Verdachtsdiagnose auf eine krankheitswertige Störung (kodiert nach ICD-10) vermerkt sein.

Nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik bezahlen Sie das Honorar zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die ausgestellte Honorarnote, den ärztlichen Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsträger ein.

Für die klinisch-psychologische Behandlung gibt es seit 01.01.2024 ebenfalls die Möglichkeit eines Kostenzuschusses durch Ihre Krankenkasse.

Derzeit gibt es die Möglichkeit klinisch-psychologische Behandlung über das Projekt Gesund aus der Krise zu finanzieren.

Absageregelung: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verhinderung bitte ich Sie frühzeitig abzusagen, das heißt mindestens 24 Stunden im Voraus (per Anruf, SMS oder E-mail). Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallshonorar von 30 Euro verrechnet.